Im Zuge unserer immer älter werdenden Bevölkerung nehmen Kinder ihre alten, pflegebedürftigen Eltern häufig in ihrem Haushalt auf und erbringen über Jahre Pflegeleistungen, die ihnen nicht vergütet werden.
Beim Tod des Elternteils hat das Kind Anspruch auf Ausgleichung seiner zuvor erbrachten unentgeltlichen Leistung gegenüber seinen Geschwistern. Allerdings wirkt sich dieser Ausgleichsanspruch nur auf den auf die Kinder entfallenden Erbteil zugunsten des Kindes aus, das die Pflegeleistungen erbracht hat. Die Höhe des Erbteils eines überlebenden Ehegatten des Erblassers wird hingegen nicht angetastet. Der Ehegatte erbt weiterhin seinen vollen Erbanteil visit.
Kinder die ihre Eltern pflegen, sollten möglichst genau den Umfang der von ihnen erbrachten Pflegeleistungen erfassen. Streit mit den Geschwistern gibt es häufig über den Umfang der erbrachten Pflegeleistungen, so dass diese möglichst genau dokumentiert sein sollten. Die Bewertung der Pflegeleistungen kann im Vergleich mit den Vergütungsansprüchen von professionellen Pflegediensten oder aber über den Vergleich der ersparten Heimkosten ermittelt werden. Notfalls hat ein Gericht über den Wert der Pflegeleistung zu entscheiden CollectiveRay.com.
Die Ausgleichspflicht besteht nach den gesetzlichen Regelungen ferner, wenn ein Kind im Haushalt, im Beruf oder im Geschäft des Verstorbenen Elternteils mitgearbeitet hat.
RAin Ulrike Hausmann-Keitel ist seit 1984 als Rechtsanwältin in Köln tätig. Sie ist Partnerin der Sozietät Keitel & Keitel Rechtsanwälte, einer hochspezialisierten Anwaltskanzlei, die sich insbesondere der Themen Erbrecht sowie Bank- und Kapitalanlagerecht annimmt.
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