Überwiegend wählen Ehegatten die Form des Berliner Testaments. Hierbei setzen sie sich gegenseitig zu Erben ein und nach dem Längstlebenden sollen die Kinder das Vermögen erben.
Problematisch kann diese Form des Testaments jedoch bei größeren Vermögen werden, da die den Erben zustehenden Steuerfreibeträge nicht optimal ausgenutzt werden https://4porngames.com/de/.
Zudem wird häufig übersehen, dass die nichterbenden Kinder gegen den überlebenden Ehegatten Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Da der Pflichtteilsanspruch nicht auf die Übertragung von Sachwerten gerichtet ist, sondern allein ein Zahlungsanspruch ist, können sich für den überlebenden Ehegatten erhebliche finanzielle Probleme ergeben. Er muss u. U. Immobilien belasten oder gar verkaufen um den Pflichtteilsanspruch zu bedienen.
Dies sollte durch eine umfassende frühzeitige Planung der Nachlassübertragung und der Testamentsgestaltung verhindert werden.
RAin Ulrike Hausmann-Keitel ist seit 1984 als Rechtsanwältin in Köln tätig. Sie ist Partnerin der Sozietät Keitel & Keitel Rechtsanwälte, einer hochspezialisierten Anwaltskanzlei, die sich insbesondere der Themen Erbrecht sowie Bank- und Kapitalanlagerecht annimmt.
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